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Einladungswettbewerb | 02/2015

Ortsmitte

Anerkennung

Preisgeld: 2.000 EUR

Anger Groh Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit sieht durch die Freilegung des Stephansbrünnlbachs und die Forstsetzung des Fußund Radwegs am Flussufer eine Stärkung der West-Ost- Grünbeziehung im Ort vor. Durch eine veränderte Ufergestaltung wird der Wasserlauf besser erlebbar.

Die vorgeschlagene Verlegung der Zufahrt des Busparkplatzes stört die räumliche Situation am Übergang der Landshuter Straße über den Stephansbrünnlbach. Die dargestellte Verbreiterung des Attinger Wegs ist zur Verbesserung der Zufahrt des Busbahnhofs ausreichend. Die Verlegung der Buszufahrt parallel zum Stephansbrünnlbach erfordert zudem die Umsiedlung des Anwesens Bachmaier und erhöht den Anteil der versiegelten Flächen.

Die Schulgasse wird zur leichteren Erreichbarkeit und Anlieferbarkeit von Schule und Mehrzweckhalle ausgebaut. Dadurch wird ein räumlicher Bezug der Schule zur Landshuter Straße hergestellt. Da der Hauptzugang zur Schule jedoch von Süden (Busbahnhof) zu erwarten ist, scheint die vorgeschlagene Eingangslösung falsch gewählt zu sein. Die Zuordnung der Lehrerparkplätze zum Schuleingang ist hinsichtlich der Qualität des Schulzugangs sowie hinsichtlich der Ausrichtung der anliegenden Wohnungen auf den Parkplatz fragwürdig. Die Koppelung des Haupteingangs der Schule und der Hallenanlieferung wird zu Konflikten führen.

Die geplanten Gebäude passen sich sowohl hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung als auch die Baukörperlängen betreffend in die Maßstäblichkeit der Umgebung ein. Die vielfältige Dachgestaltung ist zu überdenken. Die großzügigen Wohnhöfe lassen eine gute Wohnqualität erwarten. Ein besserer Bezug der Wohngebäude in zweiter Reihe zum Bach wäre jedoch wünschenswert. Der erste Bauabschnitt der Wohnbebauung bleibt fragmentarisch, und ist aufgrund des noch bestehenden Metzgereibetriebs aus Schallschutzgründen nicht realisierbar.

Zur Straße hin reagiert die Arbeit mit der Ausrichtung der Baukörper schlüssig auf den Verkehrslärm. Dadurch entsteht ein ruhiger Wohnhof. Richtung Mehrzweckhalle wird eine baulich aufwändige, verglaste Schallschutzwand gegen den Anlagenlärm zum Abschluss des Wohnhofs vorgesehen. Sofern auf der Nordseite des Wohnhofs Aufenthaltsräume angeordnet werden sollen, was die Tiefe der Baukörper erwarten lässt, müssen Schallschutzloggien oder Kastenfenster vorgesehen werden. Durch eine günstigere Ausrichtung der Baukörper ließe sich der Aufwand für die Schallschutzmaßnahmen reduzieren.