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Offener Wettbewerb | 02/2021

Erweiterung Campus Handwerk der Handwerkskammer Koblenz

Anerkennung

Preisgeld: 3.667 EUR

Office ParkScheerbarth

Architektur

nuko

Landschaftsarchitektur

fabulism

Landschaftsarchitektur

grauwald studio Gesellschaft für Architektur und Bild

Visualisierung

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser gliedern den Freiraum in fünf unterschiedliche Teilbereiche. Einem Teppich gleich mit einzeln gestalteten Feldern bieten diese Freirauminseln den Rahmen für die städtebauliche Setzung der Volumen Das Parkhaus an der südwestlichen Ecke des Grundstücks, direkt an der Grundstücksgrenze, bildet den Auftakt. Das Verwaltungsgebäude ist vom Straßenraum zurückgesetzt und liegt zwischen einem Vorplatz und der Campus- Wiese in Achse des Kompetenzzentrums. Der Erweiterungsbau befindet sich nördlich des neuen Verwaltungsgebäudes und rahmt die Campus-Wiese. Diese städtebauliche Setzung erscheint auf den ersten Blick schlüssig und gibt jedem Gebäude einen eigenen Raum, wenngleich das überdachte Mobility Hub in Konkurrenz zum Vorplatz des Verwaltungsbaus die Adressbildung etwas erschwert. Kritisch gesehen wird die gleichförmige Größe der unterschiedlich gestalteten Freiraumflächen, die etwas zusammenhangslos keine Campusmitte verorten. Die Stellung des Verwaltungsbaus verhindert eine Blickbeziehung vom Vorplatz zum Kompetenzzentrum. Die Zu- und Abfahrten des Parkhauses befinden sich an einer städtebaulich nachvollziehbaren Stelle. Die innere Struktur des Parkhauses wird allerdings kritisch gesehen, da das parallele Parken entlang der vorgeschlagenen Parkrampe im 90°-Winkel nur eingeschränkt funktioniert. Der Entwurf trifft keine Aussage, wie der Raum unter der Schrägrampe im Erdgeschoss genutzt werden kann. Die Nähe des massiven Parkhauses zum Bestand wird kritisch gesehen. Die Architektur des Verwaltungsgebäudes ist bestimmt durch einen aufgestellten Glaskubus mit einer rückversetzten, umlaufenden Erdgeschosszone. Eine Geste, die man eher in einem urbanen Kontext vermuten würde, da die Architektursprache öffentliche Nutzungen wie Läden oder Ähnliches erwarten lässt und Fremdnutzungen signalisiert. Die durchaus gewünschte Offenheit und freundliche Willkommensgeste des Verwaltungsbaus erscheint hier etwas beliebig und überinterpretiert. Ebenso erfordert der umlaufende Rückversatz der Erdgeschossfassade eine für ein Holzhybridgebäude aufwändigen Treppenhausversatz. Ausdrücklich begrüßt wird das zum Campus hin offene Atrium, welches entlang einer frei bespielbaren Sitztreppe eine gute Entreesituation verspricht. Die Verfasser schlagen eine Split-Level-Bauweise vor mit jeweils um ein halbes Geschoss versetzten Decken entlang dieser zentral gelegten Treppe. Die Barrierefreiheit wird zwar über einen `Durchlader-Aufzug` sichergestellt, die Nutzbarkeit des Geschossversatzes wird im Preisgericht allerdings kritisch hinterfragt, da eine flexible Umgestaltung der Bürozonen durch den Versatz eingeschränkt wird und die tiefen Büroebenen viel innere Flurfläche aufweisen. Unangemessen erscheint dem Preisgericht der Vorschlag einer umlaufenden Doppelfassade, da nicht zu allen Seiten hin gleiche akustische Anforderungen zu erwarten sind. Die über die zurückgesetzte Erdgeschosszone gezogene äußere Glasebene ist darüber hinaus konstruktiv aufwändig und funktional unnötig. Wie der Brandüberschlag und die so genannte "Telefonie" innerhalb des Glaszwischenraums gelöst werden soll, erschließt sich aus den vorgelegten Plänen nicht. Der hohe Verglasungsanteil wird unter raumklimatischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten kritisch gesehen. Das Gebäudekonzept lässt aufwändige Brandschutzmaßnahmen vermuten. Im Preisgericht wird darüber hinaus die architektonische Wirkung und Anmutung des homogen gläsernen Baukörpers mit einer Doppelfassade kritisch hinterfragt. Im Zusammenspiel mit dem eingerückten, umlaufenden Erdgeschoss wird hier ein architektonisches Zeichen gesetzt, das nur sehr eingeschränkt zur Nutzung und Erscheinung der Handwerkskammer passt. Die Arbeit stellt einen guten städtebaulichen Beitrag da, der gekonnt die Baukörper zueinander in Verbindung stellt, in seiner Anmutung aber Zweifel über die Angemessenheit und Selbstverständlichkeit eines Gebäudes für die Handwerkskammer Koblenz hinterlässt.