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Offener Wettbewerb | 04/2022

Neues Rathaus der Stadt Gengenbach

3. Preis

Preisgeld: 12.000

Architekturbüro Josef Prinz BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf überzeugt durch seine ansprechende und sensible Darstellung der Entwurfsidee. Die besonderen Qualitäten finden sich in der städtebaulichen Passung, die auf allen Seiten überzeugende Lösungen bereitstellt. Allein der barrierefreie Zugang zum Bürgerbüro direkt vom Platz fehlt, ist aber möglich herzustellen. Der Zugang über das Rathaus ist für die Bürger nachvollzieh- und gut erreichbar. Die Größe des Bürgerbüros und die Anzahl von Beratungssituationen sind aber aktuell noch nicht ausreichend.

Der zweite Hauptzugang über die Klosterstraße wird durch die wandbegleitende Raumstruktur schon von der Straße erkennbar. Hier wird durch leichte Anpassungen eine Notzufahrt auch weiterhin gewährleistet. Der als besondere Qualität herausgestellte Innenhof, durch assoziative Anlehnung an die nachbarschaftlichen Klosterhöfe gestaltet, schafft eine einladende Atmosphäre mit hoher Aufenthaltsqualität. Die problematische Anbindung durch die vorhandene Baulast lässt sich an der Mauerseite aber auch lösen. Eine Überdachung kann hier aufgelöst oder anderweitig eingebunden werden, um diese Anforderung zu erfüllen.

Die Anbindung einer Cafeteria an die Seite des Klosterkellers ist von der Setzung und Anordnung sehr positiv bewertet worden. Anforderungen des Brandschutzes zur Entrauchung des Klosterkellers sind zu erfüllen. Der Verbindungsbau, als Gelenk zur vertikalen Erschließung führt die Leichtigkeit und selbstverständliche Schlichtheit des Entwurfes fort. Die unterschiedlichen Ebenen von dem barocken Rathaus und dem Bauamt werden in konsequenter Weise verbunden. Die funktionalen Verkehrsflächen sind mit begleitenden Nutzungen ausbalanciert. In der inneren Organisation wird die problematische Belichtung des sog. Mezzaningeschosses durch einen besonderen Kunstgriff gelöst, in dem der Boden im Bereich der Dachgauben in Beibehaltung der Tragstruktur aufgenommen wird, um die Tageslichtausbeute zu erhöhen.

Denkmalpflegerisch ist dies im Bereich der Nachkriegsergänzungen möglich, im historischen Bestand eher nicht. Als problematisch und negativ wurden die symmetrisch angeordneten Treppenhäuser bewertet, da diese aus Gründen des Denkmal- und Brandschutzes in der Ausformung nicht genehmigungsfähig wären. Aber auch hier gäbe es Lösungsansätze, die den Entwurf nicht grundsätzlich verändern würden. Die Nutzung des Dachspitzes als Archiv benötigt noch eine statische Prüfung. Als besondere Herausforderung in dem ganzen Wettbewerbsverfahren gilt die Platzierung des Sitzungssaales. Hier sticht dieser Planungsansatz heraus, in dem nicht nur der Sitzungssaal im Dachgeschoss des Bauamtes genügend Platz findet und die Balkenlage die Nutzung auch möglich macht, sondern dass hier auch kleinere Sitzungszimmer und Flächen freigehalten werden, die eine attraktive Blickbeziehung zur Klosteranlage bieten. Durch den zurückhaltenden Umgang mit der historischen Bausubstanz und die sensible Gestaltung und das Herstellen von öffentlichen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität sieht die Jury den Entwurf im oberen Bereich.