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Offener Wettbewerb | 06/2017

Quartier 12, Graz-Reininghaus

2. Ankauf

Architekt DI Dr Roland Heyszl

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Einbindung in das städtebauliche Muster des Gesamtquartiers Reininghaus kann durch die Kleinclusterbildung im Rahmen einer Großform als insgesamt stimmig und unaufgeregt sachlich bezeichnet werden. Aufbauend auf einem einfachen Grundkonzept werden zwei, den zentralen Platz flankierende aufgelöste Blockrandbebauungen mit einem mittig positionierten, den Platz abschließenden, höhengestaffelten Solitär angeboten. Der Gefahr des „Versteckens des Schulstandortes“ in zweiter Reihe wird durch eine spezielle Intervention begegnet. So zeichnet sich das Projekt dadurch aus, dass die Einbindung der Schulen über eine breite Platzöffnung an der Nordostecke derartig erfolgt, dass ein Prospekt auf das mittig zwischen den Schulen positio nierte Turnhallengebäude freigegeben wird, dessen Überleitungsfunktion zum öffentlichen Platz durch eine leicht verdrehte Ausrichtung unterstrichen wird. Die Realisierungschancen für diese interessante und einer gewissen Stereotypie entgegenwirkende Maßnahme werden von Errichterseite auf Grund der etappenweisen Realisierung der beiden Schulen zwar als relativ gering eingestuft, dennoch ist das Angebot, zugleich als Veranstaltungsraum zu dienen, verfolgenswert. Die zweigeschossige Sockelzone als Hofumschließende Basis der aufragenden Volumina mit einheitlicher Traufhöhe bei insgesamt 8 Geschossen weist eine hohe Nutzungsoffenheit auf. Das Freihalten der Höfe von Einbauten gewährleistet auch für E+1 zweiseitige Belichtung der durchgesteckten Gewerbeeinheiten und eine gute Anpassungsfähigkeit an Vermarktungsstrategien und - erfordernisse, auch was das Verhältnis von Wohnen zu Gewerbe betrifft. Ein weiteres qualitätsvolles Merkmal des städtebaulichen Entwurfs ist die Entscheidung für mehrheitlich durchgesteckte Wohnformen in vorrangig Dreispännertypen, teilweise Vierspännertypen, was jedoch eine hohe Anzahl von insgesamt 21 Stiegenhäusern bedingt. Mit dieser Wohnform kann zusammen mit sekundären technischen Maßnahmen der Lärmproblematik entsprechend gut begegnet werden, obwohl diese durch die markanten Gebäudeschlitze zwischen den auf einem durchgängigen Sockel aufliegenden Wohntürme als virulent einzustufen ist.